Wie viele Autofahrer wissen, dass keine Versicherung ihnen vorschreiben darf, welchen Gutachter sie wählen? Dieses Recht gilt auch dann, wenn die Versicherung einen bestimmten Sachverständigen empfiehlt oder auf ihre eigene Liste verweist. Solche Empfehlungen sind rechtlich nicht bindend.
Das hat der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen klargestellt. Das Recht auf freie Gutachterwahl gehört zum Kern des Schadensersatzanspruchs. Wer es nicht kennt, gibt es unbewusst auf.
Innenstadt II liegt im Herzen Frankfurts, umgeben von Bockenheim, Westend und Nordend. In diesem dicht besiedelten Stadtgebiet ist Mobilität unverzichtbar. Ein Unfallschaden trifft Betroffene deshalb besonders. Die schnelle Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen schützt den vollen Anspruch.
Ein unabhängiger Kfz-Gutachter erhebt alle relevanten Schadensposten. Reparaturkosten nach marktüblichen Werkstattsätzen, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall, Abschleppkosten. Diese Positionen bilden gemeinsam den vollständigen Schadensersatzanspruch.
Wer hingegen den Vorgaben der gegnerischen Versicherung folgt, bekommt häufig weniger. Versicherungsbeauftragte Gutachter bewerten Schäden im Schnitt niedriger. Das ist strukturell bedingt und gut dokumentiert.
Die Kosten für ein unabhängiges Gutachten trägt bei eindeutiger Haftung die gegnerische Versicherung. Das bedeutet: Der Geschädigte hat keinen finanziellen Nachteil durch die Beauftragung. Das Wissen um dieses Recht ist der erste Schritt zu einer fairen Abrechnung. Mobile Kfz-Gutachter aus Innenstadt II fahren auch nach Bockenheim, Westend-Süd und Westend-Nord.
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In Innenstadt II sind 17 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter cubee™ Sachverständigen AG - Frankfurt am Main (0800 2823333), Ingenieurbüro für Kfz-Technik Dipl.-Ing. Harald Belz (069 682601), SVS Sach-Verständigen-Stelle für Kfz-Gutachten Technik & Controlling GmbH (069 6060860) und SV Hierl - Kfz-Sachverständiger (06102 714730). Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Das Kfz-Gutachten ist Ihre wichtigste Grundlage für die Schadenregulierung. Es dokumentiert den Schaden unabhängig und neutral, sichert Ihre Ansprüche auf Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall und verhindert, dass die Versicherung Ihren Schaden in Innenstadt II zu niedrig reguliert.
Nein. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls steht Ihnen die freie Gutachterwahl zu. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen bestimmten Sachverständigen vorschreiben. Beauftragen Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter in Innenstadt II, der ausschließlich Ihre Interessen vertritt.
Ja, als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls haben Sie Anspruch auf merkantile Wertminderung. Dieser Anspruch wird vom Kfz-Gutachter in Innenstadt II berechnet und von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug nicht zu alt ist und ein erheblicher Schaden vorliegt.
Ein Unfallgutachten in Innenstadt II kostet je nach Schadenshöhe zwischen 300 und 1.500 Euro. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung. Sie beauftragen den Gutachter, dieser rechnet direkt mit der Versicherung ab – für Sie ist das Gutachten kostenlos.
| 17 Kfz-Gutachter in Bockenheim Frankfurt 0 km |
| 17 Kfz-Gutachter in Westend-Süd Frankfurt am Main 1 km |
| 17 Kfz-Gutachter in Westend-Nord Frankfurt am Main 1 km |
| 17 Kfz-Gutachter in Innenstadt I Frankfurt am Main 1 km |
| 17 Kfz-Gutachter in Nordend-West Frankfurt am Main 2 km |
| 17 Kfz-Gutachter in Innenstadt Frankfurt 2 km |
| 18 Kfz-Gutachter in Riederwald Frankfurt 2 km |
| 18 Kfz-Gutachter in Niederrad Frankfurt 2 km |
| 18 Kfz-Gutachter in Seckbach Frankfurt 2 km |
| 18 Kfz-Gutachter in Rödelheim Frankfurt 2 km |
Bezirk Innenstadt II gehört zu Kreisfreie Stadt Frankfurt am Main: Kfz-Gutachter Frankfurt am Main