Kfz-Gutachter in 54668 Holsthum und Umgebung zur Bewertung von Unfallschäden, insbesondere Haftpflichtschäden. Gutachter bewerten den Schaden an einem Fahrzeug und ermitteln die Kosten für eine Reparatur. Wertgutachten, Gutachten für Oldtimer, Kaufberatung und weitere Dienstleistungen rund um das Auto werden von Kfz-Sachverständigen häufig angeboten. Fragen Sie einen Sachverständigen vor Ort in Holsthum, Niederstedem, Wißmannsdorf oder Sülm. Ein unabhängiger Kfz-Gutachter berät Sie immer neutral und in Ihrem Interesse.
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Pütz und Gasper Fahrzeugsachverständiger
Mozartstr. 22
54634 Bitburg
Sachverständigenbüro Gasper & Kollegen
Zur Startbahn 1
54634 Bitburg
Telefon: 06561 6944770
Webseite: www.gasper-kollegen.de
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Kfz-Prüfstelle
Industriestr. 16
54634 Bitburg
Thiel Manfred, Kfz-Sachverständiger
Wiesenstr. 21
54634 Bitburg
Manfred Tiex
Franz-Scheuern-Str. 5
54634 Bitburg
Pütz & Heller KFZ-Sachverständiger, Regina und Winfried, Pütz und Gasper Fahrzeugsachverständiger
Westpark 9
54634 Bitburg
In Holsthum ist 1 unabhängiger Kfz-Sachverständiger gelistet, darunter Gutachter in Trier - KFZ Sachverständigen Büro Frein (0171 3633833). Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Auch bei kleineren Schäden kann ein Gutachten sinnvoll sein, da versteckte Schäden häufig erst bei der Begutachtung entdeckt werden. Ab ca. 750 Euro Schadenshöhe haben Sie als Geschädigter einen Anspruch auf ein Sachverständigengutachten in Holsthum, dessen Kosten die gegnerische Versicherung trägt.
Sie erhalten den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Der Kfz-Sachverständige in Holsthum ermittelt beide Werte im Gutachten. Wichtig: Akzeptieren Sie keine Restwertangebote der Versicherung, ohne das Gutachten Ihres unabhängigen Sachverständigen abzuwarten.
In einem Kfz-Gutachten in Holsthum werden alle unfallbedingten Schäden am Fahrzeug dokumentiert. Dazu gehören Fotos, eine detaillierte Schadensbeschreibung, die Reparaturkostenkalkulation nach Herstellervorgaben sowie Angaben zu Wertminderung und Wiederbeschaffungswert.
Ja. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter das Recht, einen eigenen Kfz-Sachverständigen in Holsthum zu beauftragen. Dieses Recht ist durch die Rechtsprechung des BGH bestätigt. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.
| 7 Kfz-Gutachter in Niederstedem 7,4 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Wißmannsdorf 11 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Sülm 12 km |
| 7 Kfz-Gutachter in Mötsch Bitburg 13 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Dahlem 13 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Koosbüsch Wißmannsdorf 14 km |
| 1 Kfz-Gutachter in Newel 15 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Hohensonne Aach 15 km |