Die wenigsten Autofahrer wissen, dass sie nach einem Unfall nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung warten müssen. In Graben-Neudorf, der Gemeinde im Landkreis Karlsruhe zwischen Mannheim und Karlsruhe, sind sieben Kfz-Sachverständige gelistet. Geschädigte dürfen ihren Gutachter frei wählen.
Nach einem Unfall muss die Unfallstelle gesichert und der Schaden sofort mit dem Smartphone dokumentiert werden. Fotos der beschädigten Stellen, der Gesamtsituation und beider Kennzeichen bilden die Basis für die spätere Schadensregulierung. Versicherungen versuchen häufig, den Schadensumfang kleinzureden. Frühe Beweissicherung verhindert das. Vom Unfallgegner sind Name, Adresse und Versicherungsnummer zu notieren. Bei Personenschaden oder unklarer Schuldfrage sollte die Polizei hinzugezogen werden.
Noch am selben Tag sollte ein Kfz-Gutachter kontaktiert werden. In Graben-Neudorf und den Nachbarorten Huttenheim und Hambrücken stehen genug Sachverständige bereit. Der Gutachter kommt zum Standort des Fahrzeugs und erstellt ein Unfallgutachten mit vollständiger Schadendokumentation. Darin sind Reparaturkosten, Fahrzeugwert und Ausfallzeit aufgeführt. Ein unabhängiger Gutachter arbeitet im Interesse des Geschädigten, nicht der Versicherung. Bei einem Haftpflichtschaden übernimmt die Versicherung des Verursachers die Kosten für das Schadengutachten. Autofahrer mit KA-Kennzeichen in Graben-Neudorf zahlen nichts selbst. Das Gutachten ist die Grundlage für alle Forderungen und schützt vor unberechtigten Kürzungen bei der Schadensregulierung.
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In Graben-Neudorf sind 8 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter Kfz-Sachverständigenbüro ANAZ (0152 38774282), Kfz-Sachverständigenbüro ELA (0174 3894415) und BESA Kfz-Gutachter e.K. (0721 66476125). Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Ja, Kfz-Sachverständige in Graben-Neudorf bieten einen mobilen Vor-Ort-Service an. Nach einem Unfall kommt der Gutachter zu Ihrem Fahrzeug, dokumentiert den Schaden und erstellt das Gutachten. Ein Termin ist in der Regel kurzfristig möglich.
Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für das Kfz-Gutachten, sofern Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben. Das Gutachten wird direkt zwischen dem Sachverständigen in Graben-Neudorf und der Versicherung abgerechnet. Für Sie entstehen keine Kosten.
Der Sachverständige dokumentiert im Gutachten den vollständigen Schadensumfang, berechnet die Reparaturkosten nach Herstellervorgaben und ermittelt den Wiederbeschaffungs- sowie Restwert des Fahrzeugs. Auch eine merkantile Wertminderung und der Nutzungsausfall werden berücksichtigt.
Bei einem unverschuldeten Unfall in Graben-Neudorf haben Sie die Wahl: Entweder Sie nehmen einen Mietwagen, den die gegnerische Versicherung bezahlt, oder Sie verzichten darauf und erhalten eine Nutzungsausfallentschädigung. Die Nutzungsausfallentschädigung ist unkomplizierter, der Mietwagen bietet mehr Mobilität.
| 8 Kfz-Gutachter in Karlsdorf Karlsdorf-Neuthard 4,6 km |
| 8 Kfz-Gutachter in Karlsdorf-Neuthard 5,4 km |
| 9 Kfz-Gutachter in Liedolsheim Dettenheim 6,2 km |
| 9 Kfz-Gutachter in Wiesental Waghäusel 6,4 km |
| 8 Kfz-Gutachter in Spöck Stutensee 6,8 km |
| 8 Kfz-Gutachter in Forst 6,9 km |
| 7 Kfz-Gutachter in Friedrichstal Stutensee 7,1 km |
| 8 Kfz-Gutachter in Hochstetten Linkenheim-Hochstetten 7,2 km |