Muss ein Unfallgutachten den Geschädigten Geld kosten? In Germersheim, der Kreisstadt in der Oberrheinebene zwischen Ludwigshafen und Karlsruhe, stellen sich viele Betroffene diese Frage. Die Antwort hängt vom Unfallhergang ab.
Bei einem Haftpflichtschaden – also wenn der Unfallgegner schuld ist – zahlt dessen Versicherung den Kfz-Sachverständigen. Der Geschädigte muss nicht in Vorleistung gehen. Die meisten Gutachter rechnen direkt mit der Versicherung ab. Liegt der Schaden allerdings unter 750 Euro netto, greift die Bagatellgrenze. Dann genügt ein Kostenvoranschlag der Werkstatt, und ein vollständiges Gutachten ist nicht vorgesehen. Sobald die Schadenssumme diese Grenze überschreitet, hat der Geschädigte Anspruch auf ein Unfallgutachten durch einen Kfz-Gutachter in Germersheim oder der Umgebung. Sieben Sachverständige sind in der Stadt gelistet, weitere finden sich in Lingenfeld und Rheinsheim.
Das Gutachten bildet die Grundlage für die fiktive Abrechnung. Der Geschädigte kann sich die kalkulierten Reparaturkosten auszahlen lassen, ohne das Fahrzeug in eine Werkstatt zu bringen. Das Geld steht ihm frei zur Verfügung. Wichtig: Bei fiktiver Abrechnung wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet. Das Honorar des Kfz-Sachverständigen orientiert sich an der Schadenshöhe und wird im Rahmen der Schadensregulierung von der Haftpflichtversicherung des Verursachers übernommen. Auch ein Kurzgutachten kann bei Schäden knapp über der Bagatellgrenze sinnvoll sein. Es ist günstiger als ein vollständiges Gutachten, deckt aber weniger Positionen ab. In Germersheim am Rhein mit seinen rund 20.000 Einwohnern lohnt sich bei höheren Schäden das vollständige Unfallgutachten, das Wertminderung und Nutzungsausfall mit einbezieht. Neben Germersheim stehen Kfz-Gutachter auch in Lingenfeld, Römerberg und Philippsburg zur Verfügung.
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In Germersheim sind 7 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter Kfz-Sachverständigenbüro ANAZ (0152 38774282), Kfz-Sachverständigenbüro ELA (0174 3894415) und Kfz-Sachverständigenbüro Schall (0173 9435269). Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Nach einem Unfall in Germersheim kann der Gutachter meist innerhalb von 24 Stunden zur Besichtigung kommen. Das schriftliche Gutachten erhalten Sie dann in 1 bis 3 Werktagen. Damit können Sie die Schadenregulierung bei der gegnerischen Versicherung einleiten.
Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für das Kfz-Gutachten, sofern Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben. Das Gutachten wird direkt zwischen dem Sachverständigen in Germersheim und der Versicherung abgerechnet. Für Sie entstehen keine Kosten.
Der Sachverständige dokumentiert im Gutachten den vollständigen Schadensumfang, berechnet die Reparaturkosten nach Herstellervorgaben und ermittelt den Wiederbeschaffungs- sowie Restwert des Fahrzeugs. Auch eine merkantile Wertminderung und der Nutzungsausfall werden berücksichtigt.
Ja, in bestimmten Fällen. Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 Prozent übersteigen und die Reparatur fachgerecht durchführbar ist, können Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen. Der Kfz-Gutachter in Germersheim berät Sie zu dieser sogenannten 130-Prozent-Regel.
| 8 Kfz-Gutachter in Lingenfeld 4 km |
| 7 Kfz-Gutachter in Römerberg 5 km |
| 8 Kfz-Gutachter in Philippsburg 6 km |
| 6 Kfz-Gutachter in Schwegenheim 6 km |
| 9 Kfz-Gutachter in Dettenheim 6 km |
| 7 Kfz-Gutachter in Bellheim 7 km |
| 7 Kfz-Gutachter in Lustadt 7 km |
| 6 Kfz-Gutachter in Harthausen 8 km |
| 8 Kfz-Gutachter in Rülzheim 9 km |
| 7 Kfz-Gutachter in Oberhausen-Rheinhausen 9 km |