Bei einem unverschuldeten Autounfall nehmen Sie Kontakt zu einem freien KFZ-Gutachter in 18574 Garz/Rügen auf. Ihr Gutachter wird vor der Gutachten-Erstellung klären, ob es sich bei dem Schaden an Ihrem Auto oder Motorrad um einen Bagatellschaden handelt, oder ob ein Sachverständiger hinzugezogen werden sollte. Der Gutachter wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt. Fragen Sie unverbindelich einen Sachverständigen vor Ort in Garz/Rügen, Putbus, Bergen auf Rügen oder Sundhagen. Neutral und im Interesse des geschädigten Kunden.
Sie sind Kfz-Gutachter in Garz/Rügen?
Jetzt Firmeneintrag sichern – ab 8,25 €/Monat ›Ihr Firmeneintrag in 24h online · Jederzeit kündbar
Palme Hermann, Kfz-Sachverständiger
Grüner Weg 10 A
18528 Sehlen
Markus Sohn, FSP Leitung und Service GmbH, KFZ Sachverständigenbüro
Industriestr. 1
18528 Parchtitz
Klaus-Dieter Reichel, KFZ-Sachverständiger, KFZ-Sachverständigenbüro
Schulstr. 9
18581 Putbus
Harri Warkentin, Kfz-Sachverständiger
Lindenstr. 170
18435 Stralsund
ATM Ingenieurbüro Staisch
Tilzower Weg 21
18528 Bergen
In Garz/Rügen ist 1 unabhängiger Kfz-Sachverständiger gelistet, darunter Unfallgutachter / Kfz-Sachverständiger René Bollfraß (0160 1593914). Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Nach einem unverschuldeten Unfall in Garz/Rügen steht Ihnen ein Mietwagen für die Dauer der Reparatur zu. Die voraussichtliche Reparaturdauer wird vom Kfz-Sachverständigen im Gutachten angegeben. Bei einem Totalschaden gilt die Wiederbeschaffungsdauer, in der Regel 10 bis 14 Tage.
Die Bagatellgrenze liegt bei Kfz-Gutachten bei ca. 750 Euro Schadenshöhe. Unterhalb dieser Grenze reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag. Darüber haben Sie als Geschädigter Anspruch auf ein vollständiges Sachverständigengutachten, das die gegnerische Versicherung bezahlt.
In einem Kfz-Gutachten in Garz/Rügen werden alle unfallbedingten Schäden am Fahrzeug dokumentiert. Dazu gehören Fotos, eine detaillierte Schadensbeschreibung, die Reparaturkostenkalkulation nach Herstellervorgaben sowie Angaben zu Wertminderung und Wiederbeschaffungswert.
Ja. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter das Recht, einen eigenen Kfz-Sachverständigen in Garz/Rügen zu beauftragen. Dieses Recht ist durch die Rechtsprechung des BGH bestätigt. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.
| 1 Kfz-Gutachter in Putbus 9,1 km |
| 4 Kfz-Gutachter in Bergen auf Rügen 12 km |
| 1 Kfz-Gutachter in Sundhagen 13 km |
| 8 Kfz-Gutachter in Stralsund 17 km |
| 7 Kfz-Gutachter in Greifswald 25 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Grimmen 30 km |
| 1 Kfz-Gutachter in Süderholz 33 km |
| 1 Kfz-Gutachter in Barth 41 km |