Nach einem Unfall steht das Auto in der Werkstatt. Der Alltag läuft trotzdem weiter. Für viele Bewohner im Landkreis Mühldorf am Inn, darunter in Gars a.Inn, ist das Fahrzeug kein Komfort – es ist Pflicht. Wer ohne Auto nicht zur Arbeit kommt, hat zwei Möglichkeiten: Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung. Beide Ansprüche bestehen nach einem Haftpflichtschaden gegenüber der gegnerischen Versicherung. Entscheidend ist: Wer wählt welche Variante?
Mietwagen bedeutet ein Ersatzfahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse für die Dauer der Reparatur. Nutzungsausfallentschädigung ist eine tägliche Geldpauschale für diejenigen, die keinen Mietwagen benötigen oder nehmen wollen. Die Höhe dieser Pauschale hängt vom Fahrzeugtyp ab und wird nach der Schwacke-Tabelle ermittelt. Ein Mittelklassefahrzeug liegt bei etwa 35 bis 59 Euro pro Tag. Bei zehn Reparaturtagen kommen so bis zu 590 Euro zusammen. Dieser Betrag setzt die Reparaturdauer voraus – und genau diese steht im Gutachten des Kfz-Sachverständigen. Ohne diese Angabe hat die Versicherung freie Hand beim Kürzen.
Ein Kfz-Gutachter in Gars a.Inn dokumentiert im Schadengutachten, wie viele Arbeitstage die Reparatur voraussichtlich beansprucht. Diese Zahl ist die Grundlage für den Anspruch auf Nutzungsausfall oder Mietwagen. Keine Schätzung. Kein Bauchgefühl. Ein Sachverständiger, der das Fahrzeug gesehen und den Schaden erfasst hat, liefert eine nachvollziehbare Kalkulation, an der sich die Versicherung messen lassen muss. Die Reparaturdauer steht im Dokument. Damit ist der Anspruch belegt. Auch in Haag i.OB, Aschau a.Inn und Babensham finden Sie Kfz-Sachverständige über unser Verzeichnis.
Sie sind Kfz-Gutachter in Gars a.Inn?
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In Gars a.Inn sind 5 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter Kfz-Schaden-Gutachter.de (08076 8889940), Kfz-Sachverständigenbüro Trompler (München) (0173 820 49 84), Kfz-Sachverständigenbüro Trompler (0173 820 49 84) und Kfz-Schaden-Gutachter.de (08638 8699480). Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Kfz-Gutachter in Gars a.Inn decken ein Einzugsgebiet von 30 bis 50 km ab. Zu den Orten in der Umgebung gehören unter anderem Haag i.OB, Aschau a.Inn, Babensham und Rechtmehring. Kontaktieren Sie einen Sachverständigen, um einen Vor-Ort-Termin zu vereinbaren.
Nein. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls steht Ihnen die freie Gutachterwahl zu. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen bestimmten Sachverständigen vorschreiben. Beauftragen Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter in Gars a.Inn, der ausschließlich Ihre Interessen vertritt.
Die Vor-Ort-Begutachtung in Gars a.Inn dauert je nach Schadensumfang etwa 30 bis 60 Minuten. Der Gutachter dokumentiert dabei alle Schäden fotografisch und erstellt Messungen. Das fertige Gutachten liegt in der Regel innerhalb weniger Werktage vor.
Nach einem unverschuldeten Unfall in Gars a.Inn steht Ihnen ein Mietwagen für die Dauer der Reparatur zu. Die voraussichtliche Reparaturdauer wird vom Kfz-Sachverständigen im Gutachten angegeben. Bei einem Totalschaden gilt die Wiederbeschaffungsdauer, in der Regel 10 bis 14 Tage.
| 6 Kfz-Gutachter in Haag i.OB 6 km |
| 5 Kfz-Gutachter in Aschau a.Inn 7 km |
| 4 Kfz-Gutachter in Babensham 7 km |
| 5 Kfz-Gutachter in Rechtmehring 9 km |
| 7 Kfz-Gutachter in Winden Haag 9 km |
| 4 Kfz-Gutachter in Wasserburg a.Inn 10 km |
| 7 Kfz-Gutachter in Waldkraiburg 11 km |
| 4 Kfz-Gutachter in Kraiburg a.Inn 11 km |
| 5 Kfz-Gutachter in Schnaitsee 11 km |
| 6 Kfz-Gutachter in Sankt Wolfgang 12 km |