Neun Kfz-Sachverständige sind in Fürth im Landkreis Bergstraße gelistet. Die Gemeinde im Vorderen Odenwald, durch deren Ortsteile die Weschnitz fließt, hat damit eine hohe Dichte an Gutachtern. Wer hier nach einem Unfall ein Gutachten benötigt, findet schnell einen Ansprechpartner vor Ort. Doch was genau enthält dieses Dokument, und warum ersetzt ein Werkstatt-Kostenvoranschlag kein vollständiges Gutachten?
Ein Kfz-Gutachter untersucht das beschädigte Fahrzeug und hält sämtliche Beschädigungen fest, auch solche unter der Oberfläche. Die Reparaturkalkulation im Unfallgutachten basiert auf den tatsächlichen Stundenverrechnungssätzen der Fachwerkstätten im HP-Bezirk. Versicherungen setzen gerne niedrigere Pauschalen an – das Gutachten korrigiert diese Differenz. Der Wiederbeschaffungswert gibt an, was ein vergleichbares Fahrzeug am regionalen Gebrauchtwagenmarkt kosten würde. Im Odenwald mit seinem ländlichen Fahrzeugangebot kann dieser Wert anders ausfallen als in der nahen Rheinebene. Der Restwert beschreibt den Marktwert des beschädigten Autos. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.
Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt listet Arbeitszeit und Ersatzteile auf. Die Wertminderung des reparierten Fahrzeugs fehlt darin. Auch der Nutzungsausfall für die Tage ohne fahrbereites Auto wird nicht berücksichtigt. Diese Positionen summieren sich schnell auf mehrere Hundert Euro. Ein Kfz-Gutachter in Fürth erstellt ein Wertgutachten mit allen Schadenspositionen. In den Nachbarorten Steinbach, Kröckelbach und Fahrenbach stehen weitere Sachverständige bereit. Die Kosten für das Gutachten trägt bei einem Haftpflichtschaden die gegnerische Versicherung. Die Kfz-Gutachter in Fürth decken auch Rimbach, Lindenfels und Grasellenbach ab.
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In Fürth sind 9 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter Kfz-Sachverständigen Bergstraße Öhlschläger & Metzger GmbH (06251 67444), TUZ Kfz-Gutachten & Sachverständigenbüro (06251 8617169) und Kfz-Sachverständigenbüro TBEXPERT (06206 9511748). Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Nein, Sie haben als Geschädigter das Recht, einen eigenen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen. Der von der Versicherung bestellte Gutachter vertritt die Interessen der Versicherung, nicht Ihre. Wählen Sie einen neutralen Sachverständigen in Fürth, der den Schaden in Ihrem Sinne bewertet.
Ja, bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf Erstattung der merkantilen Wertminderung. Der Kfz-Gutachter in Fürth berechnet den Wertverlust als Teil des Schadensgutachtens. Die gegnerische Versicherung muss diesen Betrag zusätzlich zu den Reparaturkosten erstatten.
Ja, wenn Sie nach einem unverschuldeten Unfall auf Ihr Fahrzeug verzichten müssen und keinen Mietwagen nehmen, steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugtyp und Reparaturdauer. Der Kfz-Gutachter in Fürth gibt die voraussichtliche Reparaturdauer im Gutachten an.
Nein, bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung den Gutachter. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen in Fürth frei zu wählen. Nur bei einem Bagatellschaden unter ca. 750 Euro kann die Versicherung die Kostenübernahme verweigern.