Wer bezahlt den Kfz-Gutachter nach einem Unfall in Freisen? Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Verursachers sämtliche Kosten für das Gutachten. Der Geschädigte muss nichts aus eigener Tasche zahlen.
Voraussetzung ist, dass der Schaden die Bagatellgrenze von 750 Euro netto übersteigt. Darunter genügt ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Oberhalb dieser Schwelle darf der Geschädigte einen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl beauftragen. Freisen liegt im Pfälzer Bergland an der Grenze zu Rheinland-Pfalz. Sechs Gutachter sind hier im Landkreis St. Wendel gelistet. In den Nachbarorten Reichweiler, Eckersweiler und Hahnweiler stehen weitere bereit. Das Honorar des Sachverständigen orientiert sich an der Schadenshöhe. Bei einem Schaden von 3.000 Euro liegt es bei etwa 450 bis 550 Euro. Die meisten Kfz-Gutachter rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Der Geschädigte muss also nicht in Vorleistung treten.
Das Unfallgutachten bietet noch einen weiteren Vorteil: die fiktive Abrechnung. Der Geschädigte kann sich den Reparaturbetrag laut Gutachten auszahlen lassen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Das Geld steht zur freien Verwendung. Einzige Einschränkung: Die Mehrwertsteuer wird nur bei tatsächlicher Reparatur erstattet. Für kleinere Schäden knapp über der Bagatellgrenze kommt ein Kurzgutachten in Frage. Es ist günstiger und wird schneller erstellt. Ein Kfz-Gutachter in Freisen berät, welche Form der Schadensregulierung im konkreten Fall die richtige ist. Der WND-Zulassungsbezirk ist über die umliegenden Orte gut mit Sachverständigen versorgt.
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KFZ-Sachverständigenbüro Konrad
An der Röth 6
66629 Freisen
Günter Klos
Zum Sparrenberg 5
66629 Freisen
In Freisen sind 6 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter KFZ-Sachverständigenbüro Guido Gard (06827 3050503), GVO Sachverständige GmbH (0681 94553993) und Ingenieurbüro Jennes (06841 74074). Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Nein, Sie haben als Geschädigter das Recht, einen eigenen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen. Der von der Versicherung bestellte Gutachter vertritt die Interessen der Versicherung, nicht Ihre. Wählen Sie einen neutralen Sachverständigen in Freisen, der den Schaden in Ihrem Sinne bewertet.
Ein Unfallgutachten in Freisen kostet je nach Schadenshöhe zwischen 300 und 1.500 Euro. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung. Sie beauftragen den Gutachter, dieser rechnet direkt mit der Versicherung ab – für Sie ist das Gutachten kostenlos.
Ja, wenn Sie nach einem unverschuldeten Unfall auf Ihr Fahrzeug verzichten müssen und keinen Mietwagen nehmen, steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugtyp und Reparaturdauer. Der Kfz-Gutachter in Freisen gibt die voraussichtliche Reparaturdauer im Gutachten an.
Ein Kfz-Gutachten wird in Freisen empfohlen, sobald der Schaden die Bagatellgrenze von ca. 750 Euro übersteigt. Bei höheren Schäden sichert das Gutachten Ihre Ansprüche auf Wertminderung, Nutzungsausfall und korrekte Reparaturkosten – Positionen, die ein einfacher Kostenvoranschlag nicht abdeckt.
| 3 Kfz-Gutachter in Hoppstädten-Weiersbach 7,7 km |
| 3 Kfz-Gutachter in Baumholder 9,5 km |
| 11 Kfz-Gutachter in St. Wendel 11 km |
| 5 Kfz-Gutachter in Kusel 11 km |
| 1 Kfz-Gutachter in Birkenfeld 12 km |
| 7 Kfz-Gutachter in Oberthal 12 km |
| 7 Kfz-Gutachter in Tholey 17 km |
| 7 Kfz-Gutachter in Marpingen 18 km |