Der Unfall ist passiert. Das Auto steht auf dem Hof. Und jetzt kommt die Frage, die viele Autofahrer kalt erwischt: Totalschaden oder Reparatur?
Kein Totalschaden ist wie der andere. Zwei Fälle müssen unterschieden werden. Der technische Totalschaden: Das Fahrzeug lässt sich nicht mehr instandsetzen. Der wirtschaftliche Totalschaden: Das Auto wäre zwar reparierbar, aber die Kosten übersteigen den Wert des Wagens. Genau hier greift die 130-Prozent-Regel. Ein Kfz-Sachverständiger aus dem Raum Erdweg ermittelt den Wiederbeschaffungswert — also den Preis, den ein vergleichbares Fahrzeug auf dem regionalen Markt kosten würde. Liegen die kalkulierten Reparaturkosten bis zu 30 Prozent darüber, hat der Geschädigte trotzdem das Recht, das Fahrzeug reparieren zu lassen. Voraussetzung: Das Auto wird danach mindestens sechs Monate weitergefahren.
Fallen die Reparaturkosten noch höher aus, wird nach Totalschadenbasis abgerechnet. Formel: Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Den Restwert ermittelt der Kfz-Gutachter über Restwertbörsen, auf denen tatsächliche Kaufangebote eingeholt werden. Hier liegt eine typische Schwachstelle: Versicherungen präsentieren gerne Angebote aus Onlinebörsen, die teils aus weit entfernten Regionen stammen und realitätsfern höhere Restwerte ausweisen. Ein Gutachter aus Erdweg oder dem Landkreis Dachau kennt den lokalen Markt und setzt einen realistischen Wert an — das schützt vor einer gekürzten Auszahlung. Bei einem Fahrzeugwert von 18.000 Euro kann schon ein um 1.500 Euro zu hoch angesetzter Restwert spürbar ins Geld gehen.
Leasing-Fahrzeuge bringen eine eigene Komplexität mit. Das Eigentum liegt beim Leasinggeber. Dieser muss informiert werden und ist in die Abwicklung einzubeziehen. Trotzdem bleiben dem Fahrer eigene Ansprüche — etwa auf Erstattung einer geleisteten Selbstbeteiligung. Ein Unfallgutachten oder eine Restwertermittlung durch einen unabhängigen Sachverständigen schafft in solchen Fällen klare Grundlagen, auf denen die Schadensregulierung aufgebaut wird. Im Umkreis von Erdweg sind Kfz-Gutachter auch in Schwabhausen, Markt Indersdorf und Altomünster verfügbar.
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In Erdweg sind 9 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter Schiller Oliver ~ KFZ-Sachverständiger ~ öffentlich Bestellt für KFZ-Technik und öffentlich bestellt für Oldtimer (0172 8501491), Kfz-Schaden-Gutachter.de (08142 4219760) und Slisko Gutachter - KFZ-Sachverständiger (0178 6102259). Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Ja, Kfz-Sachverständige in Erdweg bieten einen mobilen Vor-Ort-Service an. Nach einem Unfall kommt der Gutachter zu Ihrem Fahrzeug, dokumentiert den Schaden und erstellt das Gutachten. Ein Termin ist in der Regel kurzfristig möglich.
Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für das Kfz-Gutachten, sofern Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben. Das Gutachten wird direkt zwischen dem Sachverständigen in Erdweg und der Versicherung abgerechnet. Für Sie entstehen keine Kosten.
Die Wertminderung wird vom Kfz-Sachverständigen in Erdweg im Rahmen des Gutachtens berechnet. Der Gutachter verwendet anerkannte Berechnungsmethoden und berücksichtigt Fahrzeugalter, Laufleistung sowie Art und Umfang des Schadens.
Nach einem Unfall in Erdweg kann der Gutachter meist innerhalb von 24 Stunden zur Besichtigung kommen. Das schriftliche Gutachten erhalten Sie dann in 1 bis 3 Werktagen. Damit können Sie die Schadenregulierung bei der gegnerischen Versicherung einleiten.
| 12 Kfz-Gutachter in Schwabhausen 5 km |
| 10 Kfz-Gutachter in Markt Indersdorf 6 km |
| 8 Kfz-Gutachter in Altomünster 7 km |
| 12 Kfz-Gutachter in Odelzhausen 8 km |
| 16 Kfz-Gutachter in Bergkirchen 9 km |
| 8 Kfz-Gutachter in Weichs 9 km |
| 8 Kfz-Gutachter in Hilgertshausen-Tandern 11 km |
| 12 Kfz-Gutachter in Röhrmoos 11 km |
| 10 Kfz-Gutachter in Egenhofen 11 km |
| 11 Kfz-Gutachter in Vierkirchen 12 km |