Unfallgeschädigte haben klare gesetzliche Ansprüche. In Ense, am nördlichen Rand des Sauerlandes im Kreis Soest gelegen, gilt dasselbe Recht wie überall in Deutschland: Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall gerät, darf den Kfz-Sachverständigen selbst bestimmen. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers darf diese Wahl nicht einschränken.
Die freie Gutachterwahl ist durch mehrere Urteile des Bundesgerichtshofs abgesichert. Trotzdem versuchen Versicherungen regelmäßig, Geschädigte zu einem eigenen Sachverständigen zu lenken. Wer diesem Drängen nachgibt, bekommt ein Gutachten, das im Interesse der Versicherung erstellt wurde. Ein unabhängiger Gutachter dagegen bewertet den Schaden aus Sicht des Geschädigten. Sein Haftpflichtgutachten erfasst alle Positionen: Reparaturkosten, Wertminderung und den Zeitraum, in dem das Fahrzeug nicht genutzt werden konnte.
Der Schadensersatz umfasst mehr als nur die Werkstattrechnung. Die Versicherung muss auch den Wertverlust des reparierten Fahrzeugs ausgleichen, eine Entschädigung für den Nutzungsausfall zahlen und die Kosten des Unfallgutachtens übernehmen. Fünf Kfz-Gutachter sind in Ense gelistet, in den Ortsteilen Bremen, Höingen und Ruhne stehen ebenfalls Sachverständige zur Verfügung. Wer schnell handelt und zeitnah nach dem Unfall ein Gutachten erstellen lässt, sichert die Beweislage. Denn je länger die Begutachtung hinausgezögert wird, desto schwieriger wird es, den Unfallschaden vollständig nachzuweisen. Ein Kfz-Gutachter in Ense kennt die Verhältnisse vor Ort und kann die Fahrzeugbewertung auf den regionalen Markt abstimmen.
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In Ense sind 5 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter KFZ-Sachverständigenbüro G. Greenwood (02373 174080), GS-Sachverständige - Kfz Sachverständigenbüro (02932 4941042), TÜ Hellweg | Unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro (02921 3452982) und Kfz-Sachverständigenbüro Martins & Kracht GbR (02933 7870644). Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Das Kfz-Gutachten ist Ihre wichtigste Grundlage für die Schadenregulierung. Es dokumentiert den Schaden unabhängig und neutral, sichert Ihre Ansprüche auf Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall und verhindert, dass die Versicherung Ihren Schaden in Ense zu niedrig reguliert.
Nein. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls steht Ihnen die freie Gutachterwahl zu. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen bestimmten Sachverständigen vorschreiben. Beauftragen Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter in Ense, der ausschließlich Ihre Interessen vertritt.
Ja, als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls haben Sie Anspruch auf merkantile Wertminderung. Dieser Anspruch wird vom Kfz-Gutachter in Ense berechnet und von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug nicht zu alt ist und ein erheblicher Schaden vorliegt.
Auch bei kleineren Schäden kann ein Gutachten sinnvoll sein, da versteckte Schäden häufig erst bei der Begutachtung entdeckt werden. Ab ca. 750 Euro Schadenshöhe haben Sie als Geschädigter einen Anspruch auf ein Sachverständigengutachten in Ense, dessen Kosten die gegnerische Versicherung trägt.
| 10 Kfz-Gutachter in Bachum Arnsberg 5 km |
| 10 Kfz-Gutachter in Bergheim Arnsberg 5,5 km |
| 10 Kfz-Gutachter in Voßwinkel Arnsberg 6 km |
| 6 Kfz-Gutachter in Wickede (Ruhr) 6,2 km |
| 4 Kfz-Gutachter in Werl 6,4 km |
| 4 Kfz-Gutachter in Büderich Werl 7,4 km |
| 6 Kfz-Gutachter in Neheim-Hüsten Arnsberg 8 km |
| 9 Kfz-Gutachter in Barge Menden 8,9 km |