Bei einem unverschuldeten Autounfall nehmen Sie Kontakt zu einem freien KFZ-Gutachter in 92436 Bruck i.d.OPf. auf. Ihr Gutachter wird vor der Gutachten-Erstellung klären, ob es sich bei dem Schaden an Ihrem Auto oder Motorrad um einen Bagatellschaden handelt, oder ob ein Sachverständiger hinzugezogen werden sollte. Der Gutachter wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt. Fragen Sie unverbindelich einen Sachverständigen vor Ort in Bruck i.d.OPf., Bodenwöhr, Nittenau oder Wackersdorf. Neutral und im Interesse des geschädigten Kunden.
Sie sind Kfz-Gutachter in Bruck i.d.OPf.?
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Herrmann Richard
Austr. 30
92436 Bruck
Christian Zinnbauer, Kfz-Sachverständiger
Forststr. 9
92439 Bodenwöhr
Bräu GmbH
Industriestr. 13
92421 Schwandorf
Fritz Boin Kfz-Sachverständiger, Marita
Am Langacker 16 B
93426 Roding
Dipl.-Ing. (FH) Günter Vetterl Kraftfahrzeugsachverständiger, Kfz-Prüfstelle
Hammer 30
92521 Schwarzenfeld
TÜV SÜD Autoservice GmbH Service-Center Regenstauf
Pfälzerstr. 6
93128 Regenstauf
In Bruck i.d.OPf. sind 2 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter KFZ Sachverständiger Schmid (09403 9676301) und Herrmann Richard. Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Nach einem unverschuldeten Unfall in Bruck i.d.OPf. steht Ihnen ein Mietwagen für die Dauer der Reparatur zu. Die voraussichtliche Reparaturdauer wird vom Kfz-Sachverständigen im Gutachten angegeben. Bei einem Totalschaden gilt die Wiederbeschaffungsdauer, in der Regel 10 bis 14 Tage.
Die Bagatellgrenze liegt bei Kfz-Gutachten bei ca. 750 Euro Schadenshöhe. Unterhalb dieser Grenze reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag. Darüber haben Sie als Geschädigter Anspruch auf ein vollständiges Sachverständigengutachten, das die gegnerische Versicherung bezahlt.
In einem Kfz-Gutachten in Bruck i.d.OPf. werden alle unfallbedingten Schäden am Fahrzeug dokumentiert. Dazu gehören Fotos, eine detaillierte Schadensbeschreibung, die Reparaturkostenkalkulation nach Herstellervorgaben sowie Angaben zu Wertminderung und Wiederbeschaffungswert.
Ja. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter das Recht, einen eigenen Kfz-Sachverständigen in Bruck i.d.OPf. zu beauftragen. Dieses Recht ist durch die Rechtsprechung des BGH bestätigt. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.
| 2 Kfz-Gutachter in Bodenwöhr 2,2 km |
| 1 Kfz-Gutachter in Nittenau 6,6 km |
| 1 Kfz-Gutachter in Wackersdorf 12 km |
| 1 Kfz-Gutachter in Maxhütte-Haidhof 16 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Roding 17 km |
| 1 Kfz-Gutachter in Teublitz 17 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Schwandorf 17 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Bernhardswald 18 km |