Darf die gegnerische Versicherung bestimmen, wer den Unfallschaden begutachtet? Nein. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt: Jeder Geschädigte wählt seinen Kfz-Sachverständigen selbst. Dieses Recht auf freie Gutachterwahl gilt auch für Autofahrer in Bocholt mit dem Kennzeichen BOR.
Nach einem unverschuldeten Unfall steht dem Geschädigten Schadensersatz in vollem Umfang zu. Die Reparaturkosten sind nur ein Teil davon. Ein Unfallgutachten erfasst zusätzlich die Wertminderung. Gemeint ist der Wertverlust, den ein Fahrzeug nach einer Reparatur am Gebrauchtwagenmarkt hat. Käufer zahlen für ein Auto mit Unfallvergangenheit weniger, auch wenn die Instandsetzung tadellos war. Diesen Nachteil muss die Haftpflichtversicherung des Verursachers ausgleichen. Ohne ein Gutachten lässt sich die Wertminderung aber kaum belegen.
Der Kfz-Gutachter dokumentiert den gesamten Schaden: sichtbare Dellen und Kratzer ebenso wie Verformungen an Rahmen und Struktur. Er erstellt eine Reparaturkalkulation auf Basis der Stundenverrechnungssätze, die Werkstätten in und um Bocholt tatsächlich berechnen. Bei einem Totalschaden ermittelt er den Wiederbeschaffungswert und eine Fahrzeugbewertung des beschädigten Autos. Bocholt als größte Stadt im Kreis Borken und zweitgrößte deutsche Stadt an der niederländischen Grenze hat mit rund 73.700 Einwohnern genug Verkehr, dass Unfallschäden kein seltenes Thema sind. Ein unabhängiger Gutachter bewertet den Schaden ohne Rücksicht auf die Interessen eines Versicherers. Die Kosten für sein Gutachten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Dem Geschädigten entstehen dadurch keine Kosten.
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DEKRA Automobil GmbH AußenSt. Bocholt
Schaffeldstr. 1
46395 Bocholt
Dipl.-Ing. Hans und Vera Dechering-Busch, Sachverständigenbüro, GTÜ
Ruhrallee 14
46395 Bocholt
Hans Dechering (Hauptniederlassung)
Ruhrallee 10
46395 Bocholt
Peltzer Joachim, Kfz-Sachverständiger
Viktoriastr. 86
46395 Bocholt
In Bocholt sind 6 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter Kfz-Sachverständigenbüro Frank Lübeck (0173 - 54 30 006), Hos Kfz-Sachverständigen Büro GmbH (01512 1931772), DEKRA Automobil GmbH AußenSt. Bocholt und Dipl.-Ing. Hans und Vera Dechering-Busch, Sachverständigenbüro, GTÜ. Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Nach einem unverschuldeten Unfall in Bocholt steht Ihnen ein Mietwagen für die Dauer der Reparatur zu. Die voraussichtliche Reparaturdauer wird vom Kfz-Sachverständigen im Gutachten angegeben. Bei einem Totalschaden gilt die Wiederbeschaffungsdauer, in der Regel 10 bis 14 Tage.
Nein. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls steht Ihnen die freie Gutachterwahl zu. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen bestimmten Sachverständigen vorschreiben. Beauftragen Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter in Bocholt, der ausschließlich Ihre Interessen vertritt.
Die Bagatellgrenze liegt bei Kfz-Gutachten bei ca. 750 Euro Schadenshöhe. Unterhalb dieser Grenze reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag. Darüber haben Sie als Geschädigter Anspruch auf ein vollständiges Sachverständigengutachten, das die gegnerische Versicherung bezahlt.
Ein Unfallgutachten in Bocholt kostet je nach Schadenshöhe zwischen 300 und 1.500 Euro. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung. Sie beauftragen den Gutachter, dieser rechnet direkt mit der Versicherung ab – für Sie ist das Gutachten kostenlos.
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