750 Euro netto – ab dieser Schadenshöhe steht dem Geschädigten ein vollständiges Gutachten zu. Viele Autofahrer in Altenstadt im Wetteraukreis wissen das nicht und lassen sich von der Versicherung mit einem einfachen Kostenvoranschlag abspeisen. Doch zwischen beiden Dokumenten liegen Welten.
Ein Kostenvoranschlag beziffert nur die Reparaturkosten. Ein Unfallgutachten durch einen Kfz-Sachverständigen erfasst zusätzlich Wertminderung, Nutzungsausfall und die Frage, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Liegt der Schaden unter der Bagatellgrenze von 750 Euro, genügt der Kostenvoranschlag. Darüber hat der Geschädigte Anspruch auf ein Gutachten. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers übernimmt die Kosten dafür. In Altenstadt an der Nidder mit dem Kennzeichen FB stehen zehn Kfz-Gutachter zur Verfügung. Weitere Sachverständige gibt es in den Nachbarorten Höchst, Rodenbach und Limeshain.
Das Gutachten ermöglicht auch die fiktive Abrechnung. Der Geschädigte lässt sich die kalkulierten Reparaturkosten auszahlen, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen. Das Geld steht frei zur Verfügung. Nur die Mehrwertsteuer wird bei dieser Variante nicht erstattet. Bei kleineren Schäden kann ein Kurzgutachten die passende Alternative sein. Der Kfz-Sachverständige berät, welche Form der Dokumentation zum jeweiligen Schaden passt. Für die rund 11.900 Einwohner in Altenstadt gilt: Die Kosten für das Gutachten gehen auf die Gegenseite. Der Geschädigte muss nichts vorstrecken. Die meisten Sachverständigen wickeln die Schadensregulierung direkt mit der Versicherung ab.
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Dietmar Vetter, Kfz-Sachverständiger
Brunnenstr. 10
63674 Altenstadt
In Altenstadt sind 10 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter Kfz Sachverständigenbüro Köhler (0176 21342791), MainGutachten24 - Kfz-Sachverständiger (069 26403865) und KFZ Sachverständigenbüro Levin GmbH (06181 4242495). Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Nein, Sie haben als Geschädigter das Recht, einen eigenen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen. Der von der Versicherung bestellte Gutachter vertritt die Interessen der Versicherung, nicht Ihre. Wählen Sie einen neutralen Sachverständigen in Altenstadt, der den Schaden in Ihrem Sinne bewertet.
Bei einem unverschuldeten Unfall mit einem Schaden über ca. 750 Euro sollten Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen. Das Gutachten dokumentiert den Schaden, sichert Ihre Ansprüche und verhindert, dass die Versicherung den Schaden zu niedrig reguliert. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Ein Kfz-Gutachten wird in Altenstadt empfohlen, sobald der Schaden die Bagatellgrenze von ca. 750 Euro übersteigt. Bei höheren Schäden sichert das Gutachten Ihre Ansprüche auf Wertminderung, Nutzungsausfall und korrekte Reparaturkosten – Positionen, die ein einfacher Kostenvoranschlag nicht abdeckt.
Nein, bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung den Gutachter. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen in Altenstadt frei zu wählen. Nur bei einem Bagatellschaden unter ca. 750 Euro kann die Versicherung die Kostenübernahme verweigern.
| 8 Kfz-Gutachter in Limeshain 3,4 km |
| 8 Kfz-Gutachter in Glauburg 6,7 km |
| 10 Kfz-Gutachter in Florstadt 7 km |
| 12 Kfz-Gutachter in Hammersbach 7,6 km |
| 8 Kfz-Gutachter in Ranstadt 8,5 km |
| 15 Kfz-Gutachter in Nidderau 8,7 km |
| 11 Kfz-Gutachter in Niddatal 9,3 km |
| 11 Kfz-Gutachter in Reichelsheim (Wetterau) 9,5 km |