Den Kfz-Gutachter bezahlt nicht der Geschädigte. Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Verursachers sämtliche Kosten für das Unfallgutachten. Wer in Altenburg oder der Umgebung im Altenburger Land in einen Verkehrsunfall gerät, muss also nicht in Vorleistung treten. Die meisten Kfz-Sachverständigen rechnen ihre Leistung direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Eine Grenze gibt es dennoch. Liegt der Schaden unter 750 Euro netto, gilt er als Bagatellschaden. In diesem Fall reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt aus, ein vollständiges Gutachten kann die Versicherung dann ablehnen. Oberhalb dieser Bagatellgrenze hat der Geschädigte einen klaren Anspruch auf die Beauftragung eines eigenen Kfz-Gutachters. Die Schadenshöhe ist direkt nach dem Unfall oft schwer einzuschätzen. Was äußerlich nach einer Kleinigkeit aussieht, kann verdeckte Schäden am Rahmen oder an der Elektronik verbergen. Im Zweifel lohnt sich die Begutachtung, denn die Kosten trägt ohnehin die Gegenseite.
Das Gutachten eröffnet Geschädigten in Altenburg auch die Möglichkeit der fiktiven Abrechnung. Dabei lässt sich der im Gutachten ermittelte Reparaturbetrag auszahlen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Das Geld steht frei zur Verfügung. Allerdings entfällt bei dieser Variante die Erstattung der Mehrwertsteuer. Wie hoch das Honorar für den Sachverständigen vor Ort ausfällt, hängt von der Schadenshöhe ab. Bei einem Schaden von 2.500 Euro liegt das Honorar erfahrungsgemäß zwischen 400 und 500 Euro. Diese Summe zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zusätzlich zur Schadensregulierung. Die Kfz-Gutachter in Altenburg decken auch Nobitz, Gößnitz und Regis-Breitingen ab.
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Dietrich Etzold, Kfz-Sachverständiger
Albert-Einstein-Str. 65
04600 Altenburg
In Altenburg sind 5 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter Kfz-Sachverständigenbüro Patrick Telemann (0162 7040109), Ihr Kfz-Sachverständiger - Matthias Kaden<br>vom TÜV-Rheinland zertifiziert (03762 7138696), Kfz-Sachverständigenbüro Seifert (0176 56776519) und GUP Mittelstands- und Kommunalberatung GmbH (0151 17720410). Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Auch bei kleineren Schäden kann ein Gutachten sinnvoll sein, da versteckte Schäden häufig erst bei der Begutachtung entdeckt werden. Ab ca. 750 Euro Schadenshöhe haben Sie als Geschädigter einen Anspruch auf ein Sachverständigengutachten in Altenburg, dessen Kosten die gegnerische Versicherung trägt.
Sie erhalten den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Der Kfz-Sachverständige in Altenburg ermittelt beide Werte im Gutachten. Wichtig: Akzeptieren Sie keine Restwertangebote der Versicherung, ohne das Gutachten Ihres unabhängigen Sachverständigen abzuwarten.
In einem Kfz-Gutachten in Altenburg werden alle unfallbedingten Schäden am Fahrzeug dokumentiert. Dazu gehören Fotos, eine detaillierte Schadensbeschreibung, die Reparaturkostenkalkulation nach Herstellervorgaben sowie Angaben zu Wertminderung und Wiederbeschaffungswert.
Ja. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter das Recht, einen eigenen Kfz-Sachverständigen in Altenburg zu beauftragen. Dieses Recht ist durch die Rechtsprechung des BGH bestätigt. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.
| 5 Kfz-Gutachter in Nobitz 3 km |
| 4 Kfz-Gutachter in Gößnitz 10 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Regis-Breitingen 11 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Meuselwitz 11 km |
| 4 Kfz-Gutachter in Frohburg 11 km |
| 5 Kfz-Gutachter in Schmölln 11 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Lucka 14 km |
| 6 Kfz-Gutachter in Meerane 15 km |
| 4 Kfz-Gutachter in Borna 15 km |
| 4 Kfz-Gutachter in Waldenburg 17 km |