Brauchen Sie wirklich den Gutachter, den die Versicherung vorschlägt? In Altdorf im Landkreis Landshut stellen sich viele Autofahrer nach einem Unfall diese Frage. Die Antwort ist eindeutig: Nein. Der Geschädigte darf seinen Kfz-Sachverständigen selbst wählen. Die freie Gutachterwahl ist gesetzlich verankert.
Ein Versicherungsgutachter arbeitet im Auftrag der Gegenseite. Er bewertet den Schaden aus deren Perspektive. Das Ergebnis fällt erfahrungsgemäß niedriger aus als bei einem unabhängigen Gutachter. Der Interessenkonflikt ist offensichtlich. Ein Sachverständiger, der von der Versicherung bezahlt wird, hat wenig Anlass, den vollen Schaden zu dokumentieren. Verdeckte Beschädigungen an Elektronik oder tragenden Teilen werden bei einer solchen Prüfung leicht übersehen. Auch die Wertminderung nach der Reparatur fehlt in Versicherungsgutachten häufig.
In Altdorf mit seinen rund 11.300 Einwohnern und dem Kennzeichen LA stehen drei Kfz-Gutachter bereit, die unabhängig arbeiten. Weitere Sachverständige gibt es in den Nachbarorten Gstaudach, Aich und Eugenbach. Ein Schadengutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen dokumentiert jeden Schaden vollständig. Die Schadensregulierung erfolgt dann auf Basis realer Zahlen. Bei kleineren Schäden kann auch ein Kurzgutachten die richtige Wahl sein. Die Kosten für das Unfallgutachten übernimmt die Versicherung des Verursachers. Der Geschädigte in Altdorf zahlt nichts aus eigener Tasche. Mit einem vollständigen Gutachten kennt er die tatsächliche Schadenshöhe und kann die Erstattung auf dieser Grundlage einfordern.
Sie sind Kfz-Gutachter in Altdorf?
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Sachverständigenbüro Andreas Bauer, Inh. Ralf Perner
Opalstr. 34
84032 Altdorf
Martin Kögel
Salzdorf 6 a
84028 Landshut
Dipl.-Ing. Peter Bosch, Kfz-Sachverständiger
Werraweg 3
84028 Landshut
TÜV SÜD Autoservice GmbH Service-Center Landshut
Alte Regensburger Str. 11
84034 Landshut
Dipl.-Ing. (FH) Günther Hauk, Kfz-Sachverständiger
Podewilsstr. 10
84028 Landshut
In Altdorf sind 3 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter Kfz-Sachverständigenbüro Wolfgang John GmbH, Sepp Grimmer<br>Sachverständiger für KFZ-Schäden und -Bewertung (0151 50200982) und Sachverständigenbüro Andreas Bauer, Inh. Ralf Perner. Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
In einem Kfz-Gutachten in Altdorf werden alle unfallbedingten Schäden am Fahrzeug dokumentiert. Dazu gehören Fotos, eine detaillierte Schadensbeschreibung, die Reparaturkostenkalkulation nach Herstellervorgaben sowie Angaben zu Wertminderung und Wiederbeschaffungswert.
Nein, Sie haben als Geschädigter das Recht, einen eigenen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen. Der von der Versicherung bestellte Gutachter vertritt die Interessen der Versicherung, nicht Ihre. Wählen Sie einen neutralen Sachverständigen in Altdorf, der den Schaden in Ihrem Sinne bewertet.
Auch bei kleineren Schäden kann ein Gutachten sinnvoll sein, da versteckte Schäden häufig erst bei der Begutachtung entdeckt werden. Ab ca. 750 Euro Schadenshöhe haben Sie als Geschädigter einen Anspruch auf ein Sachverständigengutachten in Altdorf, dessen Kosten die gegnerische Versicherung trägt.
Für Unfallgeschädigte: Ja. Bei einem unverschuldeten Unfall bezahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung das Gutachten. Sie wählen den Sachverständigen in Altdorf selbst aus und müssen sich keinen Gutachter von der Versicherung aufdrängen lassen.
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